Kündigung vom Arbeitgeber –
Was nun?
Die richtige Taktik zählt – Wie Sie bei einer Kündigung vom Arbeitgeber Ihre Chance auf eine satte Abfindung um 57% erhöhen
Die richtige Taktik zählt – Wie Sie bei einer Kündigung vom Arbeitgeber Ihre Chance auf eine satte Abfindung um 57% erhöhen
Wenn Sie gerade eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten haben, ist dies sicher ein Schock für Sie.
Viele Fragen gehen Ihnen durch den Kopf und die Sorgen über Ihre finanzielle Existenz und die weitere Karriere belasten. Lassen Sie sich nicht entmutigen. Die Kündigung kann auch eine Chance sein – Erfahren Sie, wie Sie die Chance auf eine satte Abfindung um 57% erhöhen.
Wenn Sie länger als sechs Monate für Ihren Arbeitgeber tätig sind und in Ihrem Betrieb regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt werden, genießen Sie als Arbeitnehmer den Allgemeinen Kündigungsschutz. Das heißt, die Kündigung vom Arbeitgeber bedarf eines der drei im Kündigungsschutzgesetz genannten Gründe, um wirksam zu sein. Danach kann die Kündigung vom Arbeitgeber nur aus
gerechtfertigt sein. Oft scheitern Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht schon daran, die rechtlich zulässigen Kündigungsgründe vor Gericht plausibel darzulegen.
Hartnäckig hält sich der Irrtum, dass es bei einer Kündigung vom Arbeitgeber zwangsläufig eine Abfindung gibt. Eine Studie ergab, dass 83% der gekündigten Arbeitnehmer keine Abfindung erhielten. Die Chance auf eine Abfindung erhöht sich bei denjenigen, die gegen ihre Kündigung geklagt haben. Dies waren mehr als die Hälfte, nämlich 57 Prozent. Denn Arbeitgeber haben kein Interesse daran, dass ihre Kündigung gerichtlich überprüft wird. Es lohnt sich daher in jedem Fall, gegen die Kündigung vom Arbeitgeber Kündigungsschutzklage zu erheben.
Wenn Sie sich gegen die Kündigung vom Arbeitgeber wehren möchten, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einreichen. Nur mit der rechtzeitigen Klageerhebung wahren Sie Ihre Ansprüche. Versäumen Sie die Klagefrist, haben Sie kaum noch eine Chance, die Kündigung Ihres Arbeitgebers rechtlich anzugreifen und eine Abfindung auszuhandeln. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kündigung rechtmäßig war oder nicht. So müssen Sie auch bei einer unwirksamen Kündigung während der Schwangerschaft, bei einer Kündigung in Elternzeit oder bei einer Schwerbehinderung innerhalb der Drei-Wochen-Frist Kündigungsschutzklage erheben.
SEBASTIAN TRABHARDT
Wenn Sie gerade eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten haben, nehmen Sie Kontakt zu mir auf. Eine Erstberatung hilft Ihnen, Klarheit über Ihren Kündigungsschutz zu bekommen und nervenaufreibende Auseinandersetzungen zu vermeiden. Ich berate Sie bundesweit und vor Ort in Hamburg.
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Gleich wie angespannt die Situation ist, bleiben Sie ruhig und nehmen Sie die Kündigung vom Arbeitgeber erst einmal umkommentiert entgegen. Unterschreiben Sie aber nichts. Hierzu sind Sie nicht verpflichtet. Notieren Sie den Tag, an dem Sie die Kündigung erhalten haben. Ab diesem Zeitpunkt laufen verschiedene Fristen, wie zum Beispiel die Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage.
Ich prüfe die Kündigung vom Arbeitgeber auf formale und rechtliche Wirksamkeit und kläre mit Ihnen, ob Sie Kündigungsschutz haben. Mit der Erstberatung erhalten Sie eine erste Einschätzung Ihres Falles. Ich bespreche mit Ihnen, welche Chancen für eine Kündigungsschutzklage bestehen und verhandle für Sie weitere Vorteile:
Mit der Online-Rechtsberatung erhalten Sie schnell und einfach eine Beratung vom Anwalt für Arbeitsrecht zum Festpreis. Ich vertrete Sie bundesweit vor allen Arbeitsgerichten. Schildern Sie mir Ihren Fall per E-Mail oder rufen Sie mich an:
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