Additional menu

Urlaub

Nach anstrengenden Arbeitstagen sehnt man sich nur nach einem: Urlaub. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sieht dabei für jeden einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub vor. Sowohl Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber profitieren letztendlich von einem erholten Körper und Geist.

Werkstätige, welche jeweils 6 Tage die Woche arbeiten, haben einen Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub im Jahr. Wer dagegen weniger als 6 Tage die Woche arbeitet, kann nur weniger Tage Urlaub im Jahr beanspruchen.

Die Rechnung ist dabei ganz einfach: Die Anzahl der Arbeitstage pro Woche mal 4 ergibt die Mindestanzahl an Urlaubstagen im Jahr. 

Was Sie noch über Ihren Urlaubsanspruch wissen müssen, erfahren Sie bei uns.